ADR
Das ADR befähigt zum Fahren mit allen Kraftfahrzeugen, die für den nationalen oder internationalen Transport von Gefahrengut vorgesehen sind.
Dabei spielt das Gewicht keine Rolle, da das ADR auch bei einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5t benötigt wird.
Das ADR ist notwendig für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, die für den nationalen sowie den internationalen Transport von Gefahrengut vorgesehen sind:
:: mit festen oder abnehmbaren Tanks mit einer Kapazität von über 1.000 Litern
:: Batterie mit einer Gesamtkapazität von mehr als 1.000 Litern
:: zur Beförderung von Gefahrengut in Tankcontainern, beweglichen Tanks oder CGEM,
mit einer Kapazität von mehr als 3000 Liter je Beförderungseinheit (jeglicher Masse)
:: zur Beförderung von Sprengstoffen, in Mengen, die über die Freigrenze des ADR hinausgehen (jeglicher Masse)
:: zur Beförderung von radioaktiven Materialien, mit Ausnahme von freien Frachtstücken
:: für den Transport von Frachten des Typs A (ONU 2915 e 3332), wenn ihre Anzahl unter 10 bleibt und die
Gesamttransportzahl kleiner als 3 ist, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichend.
Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Fahrer über die Gefahren der Strahlung,
die mit dem Transport zusammenhängen ausreichend aufgeklärt wurde.
:: andere Frachten, mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5t und Stoffe,
die über die Freigrenzen des ADR hinausgehen
Das ADR für Kraftfahrer besteht aus:
:: einer Grundbefähigung für den Transport von Frachtstücken und Schüttgut, über den Freigrenzen,
ohne radioaktive oder explosive Stoffe
:: drei Spezialbefähigungen, welche man nur erwerben kann, wenn man die Prüfung für die Grundbefähigung
bestanden hat. Diese Spezialbefähigung beinhaltet folgendes: die Beförderung von Waren in Tanks,
die Beförderung von Waren der Klasse 1 (ausgenommen Sprengstoffe 1.4 S)
und der Klasse 7 (Radioaktive Materialien).
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Verein Deutscher Ingenieure
I.A.G.
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