Baustellenbeschilderung

Das komplexe Arbeitsumfeld einer Strassenbaustelle beinhaltet eine Vielzahl an Gefahren für all jene welche dort arbeiten und auch für Verkehrsteilnehmer.
Die Kenntnisse der Gefahren und deren Vorbeugung, Information und Schulung stellen die Basis für die Sicherheit dar, um die Unfallrisiken zu verringern.

Laut Art. 161, c. 2-bis, D.Lgs.81/08 und Ministerialdekret 4 März 2013 ist es Pflicht des Arbeitgebers, das Personal der Straßenbaustellen hinsichtlich der korrekten Signalisierung und Eingrenzung derselben mittels geeigneter Beschilderung und sonstigem Zubehör eigens zu schulen.

All jene, welche bei Inkrafttreten des Dekrets bereits eine Erfahrung von mindestens 12 Monaten im Sektor haben, müssen innerhalb 24 Monaten ab Inkrafttreten des Dekrets (19. April 2015) den Auffrischungskurs besuchen.

Gesetzgebung

  • interministerielle Dekret vom 04. März 2013
  • Art. 161, c. 2-bis, D.Lgs.81/08



PROGRAMM

Rechtsnormen

  • Grundlegendes zu Gesundheit- und Arbeitsschutz
  • Gefahren und Risiken im Bereich Strassenbaustelle
  • Gefahrenanalyse einer Strassenbaustelle
  • Übertretung der Bestimmungen hinsichtlich Strassenbaustellen

Technischer Teil

  • Grundlegendes zu Baustellenbeschilderung
  • Persönliche Schutzausrüstung: Hochsichtbarkeitsbekleidung EN471 Klasse 3
  • Aufgaben der Arbeiter, Koordination und Organisation der Arbeiten
  • Betriebs- und Verhaltensstandards für die sichere Ausführung von Arbeiten und geplanten Eingriffen, und Vorgehensweisen im Notfall

Praktischer Teil

  • Techniken zur Anbringung und Entfernung der Berschilderung auf den unterschiedlichen Strassentypen
  • Einsatztechniken mobiler Baustellen
  • Einsatztechniken in Notsituationen

Kursdauer

Der Kurs fùr Arbeiter betràgt 8 Stunden mit abschlusstest.

Fùr Vorgesetzte sind 12 Stunden, mit Abschlusstest, vorgesehen

 
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