Auffanggurte

 
Absturzsicherungen (Gerüste, Geländer und Absturzgurte) sind vorgeschrieben ab einer Arbeitshöhe von 2 m. Art. 111-115-122 D.Lgs. 81/2008
 
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffanggurt) gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen (Art. 74).
Persönliche Absturzschutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem
Absturz, entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem).
Persönliche Absturzausrüstungen, welche lebensrettend sind, werden der Klasse 3 zugeordnet.
Somit besteht eine PFLICHTSCHULUNG im korrekten Umgangdamit, sowie bezüglich der Rettungsmaßnahmen im Falle eines Absturzes.
Wir bieten diesen Kurs an. Gerne auch direkt bei Ihnen im Betrieb!
 
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Wir übernehmen für Sie die jährliche Inspektion.
 
Bei Nichtbeachtung sind vom Arbeitsinspektorat empfindliche Strafen zu erwarten (3 bis6 Monate Hafte oder 2500 - 6400 €)
Bei einem Absturz kann das INAIL sogar das Regressrecht anwenden!
 
Zögern Sie nicht, uns für jegliche Fragen zu kontaktieren.
 
Privacy Policy
© Simmerle-Ecodrive KG/sas. Alle Rechte vorbehalten. Tutti i diritti riservati.